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TIPS UND RATSCHLAEGE / HELP
Helmut
Newton im Restaurant. Koch:
"Ihre Fotos gefallen mir, sie haben bestimmt eine gute Kamera!"
Newton nach dem Essen:
"Das Essen war vorzüglich - sie haben bestimmt gute
Töpfe!"
Bitte RECHT freundlich!? Konzertfotos...
Bitte RECHT freundlich!? Konzertfotos und ihr Verhältnis
zum Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz
von Rechtsanwalt & Journalist Olaf Kretzschmar
"Klick" macht es, und diesmal ist es
nicht der Auslöser der Kamera des Bildjournalisten, sondern
es sind die Handschellen, die sich um seine Handgelenke schließen.
Diese zugegebenermaßen überspitzt und
pointiert wiedergegebene Szenerie ist zumindest nach dem Wortlaut
des Kunsturhebergesetzes, das mit § 22 das Recht am eigenen
Bild schützt und die Verbreitung sowie das öffentliche
zur Schau stellen des Bildnisses mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder Geldstrafe bestraft, denkbar, wenn dies auch eher realitätsfern
sein dürfte.
Mit Akkreditierung ganz vorne
Es entspricht gängiger Praxis, dass Fotografen von Konzertveranstaltern
sogenannte Akkreditierungen erhalten, um sich für den Verlauf
der Bühnenshow 90 Minuten im Fotograben tummeln und ihrer Tätigkeit
als Chronisten des Bildgeschehens nachgehen zu dürfen. Wer
eine solche Akkreditierung ergattert hat, muss sich zumindest keine
Sorgen darüber machen, das Hausrecht des Veranstalters zu verletzen.
Die ?nackte? an das Revers geheftete Karte mit der Aufschrift ?Fotograf?
o.ä. besagt auch erst einmal nicht mehr, als dass man den Ort
der Veranstaltung überhaupt betreten und dort Fotoaufnahmen
anzufertigen befugt ist.
Sind die Aufnahmen erst einmal auf den Filmstreifen
gebannt, stellt sich die Frage, was nun mit dem gewonnenen Negativ
anzustellen ist.
Unser Fotograf schaut zur Klärung dieser Fragestellung
auf seine Karte, mit der die Akkreditierung dokumentiert ist und
stellt in den meisten Fällen fest, dass er danach genau so
schlau ist wie vorher. In den seltensten Fällen, lassen sich
nämlich Fotografen von dem, die jeweilige Band vertretenden
Konzertveranstalter oder aber von der Band selbst, bzw. ihrem Management
die ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilen, die mit
Einverständnis aufgenommenen Fotos für die konkret von
ihnen verfolgten Zwecke zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten.
Genau dies wäre, gerade im Hinblick auf die als "Dauerbrenner"
zu bezeichnenden rechtlichen Konflikte zwischen Bands und Fotografen
im Zusammenhang mit der Nutzung von Konzertfotos äußerst
wichtig und im Interesse der Rechtssicherheit für beide Seiten
auch unbedingt empfehlenswert. § 22 KUG drückt dies in
seinen Sätzen 1 und 2 so aus: ?... Bildnisse dürfen nur
mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich
zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als
erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden
ließ, eine Entlohnung erhält. ...?. Eine ausdrückliche,
aus Gründen der Beweisbarkeit am besten schriftliche Einverständniserklärung
sollte also angestrebt werden. Hierbei ist peinlich darauf zu achten,
dass die Art und Weise der später beabsichtigten Verwendung,
genau bezeichnet wird. Das Einverständnis kann sich etwa konkret
auf die Veröffentlichung der Fotos im Internet oder auch das
Anbieten der Bilder an Dritte gegen Entgelt beziehen. Letztlich
weiß jeder Fotograf selbst am besten, wofür er welche
Fotos verwenden möchte und sollte diese Zwecke, einer von ihm
zur Unterschrift vorgefertigten Einwilligungserklärung zu Grunde
legen, es sei den ihm kommt bereits einer der in § 23 KUG normierten
Ausnahmetatbestände zu Hilfe.
Willkommen in der Wirklichkeit! Wie so oft decken
sich Realität und Wunschdenken meist nicht. Sprich: außer
dem besagten ?nackten? Fotopass hat unser Fotograf Nichts in der
Hand. Will er nun Abzüge von den Bildern machen und für
seine Zwecke nutzen, muss er sich die Frage stellen, ob die erteilte
generelle Erlaubnis die Fotos aufzunehmen noch die von ihm verfolgten
Verwertungsziele deckt.
In diesem Zusammenhang ist mangels ausdrücklicher
Regelung auf die Rechtsfigur der sog. "Zweckbestimmung"
zurückzugreifen. Nicht selten ergibt sich das Problem, dass
Fotografen sich nicht darüber im Klaren sind, dass es gilt,
den Geltungsbereich der erteilten Einwilligung zu ermitteln. Stattdessen
wird mehr oder weniger sorglos angenommen, man könne mit der
in einer bestimmten Konstellation gestatteten Abbildung einer Person
zukünftig nach Belieben verfahren und die Bilder ohne Berücksichtigung
eines Veröffentlichungszwecks veräußern oder öffentlich
zugänglich machen.
Grundsätzlich
gilt:
Wie im Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts generell,
wird man auch für den Spezialfall des Rechts am eigenen Bild
von der Regel ausgehen müssen, dass die Einwilligung nur soweit
reicht, wie der mit ihrer Erteilung verfolgte Zweck (Löffler/Steffen,
Presserecht, § 6 LPG, Rdnr. 127). Ist der Veröffentlichungszweck
nicht Gegenstand der ausdrücklichen Einigung, so ist er den
Umständen zu entnehmen, die für die Erteilung maßgeblich
waren (OLG Hamburg, AfP 81, 356 ? Intime Sprechstunde). Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung erfasst die Einwilligung zur Herstellung
von Fotografien nicht auch die Verwendung der so entstandenen Fotos
für Werbung/Merchandising (Soehring/ Hoeren, Presserecht, Rdnr.
21.25). Nun kann man sich freilich trefflich darüber streiten,
welche Handlungen dem sog. Merchandising unterfallen ? im engeren
Sinne sicherlich zunächst der Einsatz von Bildern zum Zwecke
der Verkaufsförderung bezogen auf andere Waren oder Dienstleistungen.
Der Verkauf von Konzertfotos könnte jedoch ebenso als Merchandising
um der Bilder selbst Willen verstanden werden. Der Einsatz einer
Aufnahme zu Werbezwecken ist ohne spezielle Vereinbarung prinzipiell
unzulässig und kann ausnahmsweise nur dann zulässig sein,
wenn eine, jedenfalls schlüssige Einwilligung den Umständen
des konkreten Falles entnommen werden kann. So liegt etwa eine Einwilligung
nicht vor, wenn ein Model anlässlich einer Modenschau berechtigtermaßen
fotografiert wird und die so entstandenen Bilder nicht nur im Rahmen
der reinen Berichterstattung über die Modenschau, sondern auch
in der Werbung, benutzt werden. (OLG
Koblenz, NJW-RR 1995, 1112)
Zu beachten ist auch, dass die generelle Einwilligung
in die Veröffentlichung eines Bildes jedenfalls nicht eine
solche Veröffentlichung deckt, die den Betroffenen in unvorhersehbarer
Weise in einen Zusammenhang bringt, durch den seine Ehre schwer
beeinträchtigt wird (OLG Hamburg, AfP 81, 356 ? Intime Sprechstunde).
Vorsicht ist auch dort geboten, wo durch die Veröffentlichung
die Intimsphäre des Betroffenen verletzt sein könnte.
Die o.g. Ausführungen zeigen, dass die Auslegung
einer nur schlüssig, nicht aber ausdrücklich erklärten
Einwilligung in die Veröffentlichung von Konzertfotos oft zum
Nachteil des Bildjournalisten ausgehen kann, insbesondere wenn er
beabsichtigt, die Bilder auf seiner Webseite zu veröffentlichen
oder wenn er, über den bloßen Zweck der Berichterstattung
über das Ereignis, im Rahmen dessen die Fotos aufgenommen wurden,
zu berichten hinaus, er beabsichtigt, die Bilder Dritten zum Kauf
anzubieten.
Hat er sich diese Zwecke zuvor schriftlich vom
Abgelichteten absegnen lassen, kann er beruhigt seinem Beruf nachgehen,
ohne das Eintreffen von Abmahnschreiben befürchten zu müssen,
die übrigens auch nicht selten zu Unrecht ausgesandt werden.
"Klick" macht es da; aber nun ist es
wieder das Geräusch der Kamera unseres Fotografen, der dazu
gelernt hat und bei dem Veranstalter des Konzerts vorher um die
ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung der von
ihm angefertigten Konzertfotos für die von ihm verfolgten Zwecke
nachgesucht hatte.
(Quelle:
Dieser Artikel wurde im September 2005 von dem Rechtsanwalt und
Journalisten Olaf Kretzschmar verfasst. Olaf Kretzschmar ist Spezialist
im Bereich Medien- und Presserecht und Hausjutiziar des DPV. Er
führt eine eigene Kanzlei (www.kiel-recht.de) und steht unseren
Mitgliedern innerhalb der Rechtsberatungshotline für Fragen
gerne zur Verfügung.)
Grundsätzlich ist vor Konzertaufnahmen eine
Genehmigung des Veranstalters einzuholen. Ein Standort in Bühnennähe
ist günstig, aber auch Totalen aus größerer Distanz
geben die Stimmung gut wieder. Wegen der schwierigen und stets wechselnden
Lichtverhältnisse sind manuelle Kamera-Einstellungen und höhere
ISO- Empfindlichkeiten zu bevorzugen.
Bei Konzertaufnahmen haben der Fotograf und seine
Ausrüstung sich vor allem auf die stets wechselnden Situations-
und Lichtverhältnisse einzustellen. Freistellung der Akteure,
Nutzung von Gegenlicht, Anschnitt der Instrumente und das Spiel
mit der Schärfentiefe gehören zu den Rezepten für
die richtige Musik im Bild. Digitale Spiegelreflexkameras mit langen
Zoom-Brennweiten bringen die besten Grundvoraussetzungen für
gelungene Aufnahmen mit. Hohe Lichtstärken, AF-Spotmessung
und Serienbildmodi bringen gute Ergebnisse. Aber auch einige Kameras
der Prosumer-Klasse besitzen eingeschränkte Eignung für
die Konzertfotografie.
Der Besuch eines Live-Konzertes, sei es Rockmusik,
Jazz oder auch eine andere Musikrichtung, ist immer ein Erlebnis
– durch die zumeist eingesetzten effektvollen Beleuchtungen
und Nebelmaschinen nicht nur für das Ohr, sondern auch für
das Auge. Keine Frage, dass man so etwas daher auch gerne fotografisch
festhalten möchte. Bei einem Open-Air-Konzert bei Tageslicht
werden hier fotografisch keine besonderen Ansprüche gestellt.
Bei den eher üblichen abendlichen Konzerten – ob nun
Open-Air oder in Hallen – mit ausschließlichem Kunstlicht
sieht es dagegen anders aus. Die Tipps in dieser zweiteiligen Folge
beziehen sich auf solche Veranstaltungen. In diesem ersten Teil
geht es zunächst um allgemeine Ratschläge, im folgenden
2. Teil wird auf Feinheiten der Aufnahmetechnik sowie die Bildgestaltung
näher eingegangen.
(Quelle:
Bernd Jaeger)
Konzertfotografie
– Musik im Bild Teil 1
Wie gelingen dabei eindrucksvolle Fotos? Zunächst ist es wichtig,
dass man einen guten Standort für die Aufnahmen hat (es kann
natürlich auch ein gut gelegener Sitzplatz sein). Denn je näher
man an die Bühne heran kann, um so besser und aussagekräftiger
werden die Aufnahmen. Wegen der häufig im Sekundentakt oder
nach dem Musik-Rhythmus wechselnden, zumeist farbigen Bühnenbeleuchtung
ändern sich die Lichtverhältnisse ständig. Und vielfach
ist die Beleuchtung – trotz der vermeintlichen „Lichtfülle“
– für Aufnahmen mit üblichen Digitalkameras zu schwach,
so dass man hier auf zu lange Belichtungszeiten kommt, um bewegungsscharfe
Fotos der selten stillstehenden Akteure zu erzielen. Hier muss man
einfach geduldig auf ebenso plötzlich eintretende, deutlich
bessere Lichtverhältnisse warten. Nicht selten gibt es einen
Zusatzspot auf den Sänger oder auch für kurze Zeit (häufig
zum Ende des jeweiligen Titels) auch mal fast „volle“
Beleuchtung. Solche Gelegenheiten gilt es dann auszunutzen.
Der Einsatz von Blitzgeräten verbietet sich
zumeist von selbst, da einerseits die in den Kameras eingebauten
Blitzgeräte einfach keine ausreichende Lichtstärke und
Reichweite haben und andererseits in vielen Fällen offiziell
der Einsatz von Blitzgeräten unerwünscht oder gar verboten
ist. Wegen derart schlechter Lichtverhältnisse sind hier die
Erkenntnisse aus der „Available-Light“-Fotografie zu
verwerten (siehe dazu unten stehenden Link). In dem Fototipp wird
auf die hier zu beachtenden Kameraeinstellungen sehr detailliert
eingegangen; deshalb kann hier auf eine Wiederholung verzichtet
werden. In jedem Fall sind hier Digitalkameras im Vorteil, welche
manuelle Einstellungen in Form von Zeit- oder Blendenvorwahl ermöglichen
und die außerdem bei höheren ISO-Werten kürzere
Belichtungszeiten und damit eine noch vertretbare Bildqualität
liefern.
Aber auch mit einfachen und sogar vollautomatischen Kameras können
bei derart ungünstigen Lichtverhältnissen durchaus brauchbare
bis gute Aufnahmen gelingen, wenn auch die fotografischen Möglichkeiten
zumeist konstruktionsbedingt und damit die „Ausbeute“
deutlich eingeschränkt sind. Mit einfacheren Kameras sollte
man sich nach Möglichkeit auf die „Totale“ (Gesamtaufnahme
der Gruppe) beschränken; auch weil hier das Licht in der Summe
besser ist und man hierdurch noch vertretbar kurze Belichtungszeiten
erreichen kann. Gerade solche Aufnahmen zeigen sehr schön die
Lichtstimmung der Bühne, so dass der Gesamteindruck gut weitervermittelt
werden kann, so wie man ihn auch vor Ort empfunden hat. Einige Aufnahmen
in dieser Auffassung sind hier als Beispiele dargestellt.
Grundsätzlich gilt bei Konzertaufnahmen, dass
man es einfach probieren muss und bei Misserfolgen nicht gleich
aufgeben darf. Es geht vielmehr darum, die eigene Aufnahmetechnik,
vielleicht sogar seinen eigenen Stil zu finden, zu verbessern und
verfeinern. Hierbei ist sehr hilfreich und zu berücksichtigen,
dass digitale Aufnahmen ja praktisch "nichts kosten" und
man auch mit einer analogen Kompaktkamera keinesfalls bessere Ergebnisse
erzielen würde.
Abschließend sei noch angemerkt, dass man
sich bei Konzertaufnahmen grundsätzlich zuvor nach einer Fotogenehmigung
erkundigen sollte. Bei vielen großen Konzerten wird diese
nämlich oft nicht erteilt; zumeist aus urheberrechtlichen Gründen.
In diesen Fällen sollte man sich allein dem Musikgenuss hingeben,
denn jeder Veranstalter hat das Recht hierüber zu entscheiden,
was man grundsätzlich respektieren sollte.
Konzerte sind für den Fotografen vor allem
auch ein visuelles Erlebnis. Und es geht ihm in erster Linie darum,
die jeweilige Stimmung richtig ins Bild zu setzen. Im vorigen Fototipp
ging es zunächst um grundlegende Voraussetzungen für effektvolle
Bühnenfotos. In diesem zweiten Teil folgen nun einige praktische
Tipps für eindrucksvolle Aufnahmen, und es soll auch etwas
zur Bildgestaltung bei Konzertaufnahmen gesagt werden.
(Quelle:
Bernd Jaeger)
Konzertfotografie
– Musik im Bild Teil 2
Neben den Gesamtaufnahmen (den "Totalen") der Bühne
mit der gesamten Gruppe wirken selbstverständlich Nahaufnahmen
der Musiker häufig sehr interessant und eindrucksvoll. Hierfür
benötigt man zumeist eine „lange“ Brennweite, also
ein Teleobjektiv oder ein bis in den Telebereich regelbares Zoomobjektiv,
damit man die gewünschte vergrößerte Darstellung
auch erzielen kann. Und noch wichtiger als bei den Gruppen-Gesamtaufnahmen
ist hier die jeweilige Beleuchtung, welche auf den groß dargestellten
Musiker fällt – hiermit steht und fällt auch die
Brauchbarkeit der Aufnahme. Diese Beleuchtung hat fast nie der Fotograf
in der Hand, weil sie vom Veranstalter nach eigenem Ermessen gesetzt
werden, und Blitzlicht scheidet aus unterschiedlichen Gründen
meist aus. Es geht also auch hier wieder einmal um das Thema Fotografie
bei "available Light" (siehe auch weiterführenden
Link). Zur Technik ist anzumerken, dass eine hohe Lichtstärke
des verwendeten Objektivs im Telebereich gegeben sein sollte –
also eine Blende von 2,8 bis max. 3,5. Ansonsten wird man nur bei
allerbesten (und zumeist nicht vorliegenden) Lichtverhältnissen
ausreichend kurze Belichtungszeiten erreichen. Eine auf Kleinbildformat
umgerechnete Brennweite zwischen mindestens 85 mm bis 200 mm sollte
zur Verfügung stehen, selbst wenn man seinen Standpunkt in
der Nähe der Bühne hat.
Für Format füllende Porträtaufnahmen der Akteure
ist es zweckmäßig, den Musiker zunächst einige Zeit
anzuvisieren und im richtigen Moment (abhängig von Beleuchtung,
Gesichtsausdruck und freiem Blick auf die Person) auszulösen.
Da die Beleuchtung häufig im Sekundentakt oder rhythmisch stark
(zumeist auch farblich) verändert wird, empfiehlt es sich außerdem,
hierbei die Kamera auf Serienbildmodus einzustellen, um später
aus einer Reihe von Aufnahmen das beste Bild auswählen zu können.
Die Belichtungsmessung sollte bei nahezu Format füllenden Aufnahmen
von Musikern sinnvoller Weise auf „Spotmessung“ oder
zumindest „mittenbetonte Selektivmessung“ (wenn verfügbar)
geschaltet werden, damit man zu starke Einflüsse der restlichen
Beleuchtung ausschaltet. Hier ist aber zu empfehlen, die besten
Ergebnisse – die kamerabedingt sehr unterschiedlich ausfallen
können – in der Praxis zu erproben.
Bei der Bildgestaltung sollte eine "schöne"
Freistellung des in Großaufnahme abzulichtenden Musikers angestrebt
werden. Hierbei ist es wichtig, dass möglichst auch keine fremden
Mikrofone oder Teile von anderen Instrumenten die Person teilweise
verdecken. Außerdem sollte man beachten, dass ein vom Künstler
gespieltes Instrument – wenn man ihn nicht als reines Porträt
haben will – auch zumindest angeschnitten mit im Bild ist
und nicht etwa grob abgeschnitten wird. Auch die Freistellung vom
Hintergrund ist wichtig – dieses ist (je nach verwendeter
Kamera) bei offener Blende und langer Brennweite zumeist ohnehin
gewährleistet, sonst ist dies aber für die Bildwirkung
unbedingt anzustreben. Denn ein unruhiger und zu scharfer Hintergrund
kann die Bildwirkung stark stören und teilweise komplett zunichte
machen. Interessant sind auch Aufnahmen von zwei oder drei gestaffelt
stehenden Musikern, wobei die Schärfe selektiv auf einem liegt
– die hierzu kontrastierende, schon deutliche Unschärfe
des zweiten Musikers kann die Bildwirkung ebenfalls stark erhöhen.
Wenn man sich – im günstigsten Fall – relativ frei
vor der Bühne bewegen kann, sollte man den Aufnahmestandpunkt
unbedingt auch einmal wechseln. Aufnahmen aus verschiedenen Richtungen
können ganz andere Lichtstimmungen ergeben; auch Licht im Rücken
des Künstlers kann dabei ausgenutzt werden, welches dann ein
interessantes Gegenlicht und einen Lichtschein um die Haare oder
das Gesicht (eine so genannte "Spitze") ergibt. Die Konzertfotografie
lebt insbesondere von der Lichtstimmung sowie der dem Betrachter
übermittelten Atmosphäre – daher stört hier
in aller Regel ein leichtes Bildrauschen nicht, und es kann durchaus
in vielen Fällen sogar noch stimmungsverstärkend realistisch
eingesetzt werden.
Welche digitalen Kameras sind nun geeignet oder
zu bevorzugen? Die Konzertfotografie der „fortgeschrittenen“
Art ist eindeutig eine Domäne der digitalen Spiegelreflexkameras
(DSLRs), da hier einige Grundeigenschaften für gelungene Aufnahmen
praktisch „eingebaut“ sind. So ist es wegen der Beleuchtung
zumeist notwendig, mit hohen und höchsten ISO-Werten zu arbeiten,
was bei digitalen Kompaktkameras entweder gar nicht möglich
ist oder mit nicht mehr vertretbarem Bildrauschen einhergeht. Sehr
wichtig ist auch ein guter Autofokus, der selbst bei schlechteren
Lichtverhältnissen, wie sie hier meist vorliegen, noch möglichst
schnell arbeitet. Schließlich ist auch die häufig erwünschte
geringe Schärfentiefe bei lichtstarken Objektiven an DSLRs
sehr viel einfacher zu erzielen, da diese aufgrund ihrer größeren
Bildsensoren eine deutlich geringere Schärfentiefe besitzen
und mithin das „Freistellen“ des Objekts besser ermöglichen.
Als besonders geeignet erweisen sich in der Praxis Tele-Zoomobjektive
mit Brennweiten von 70 - 200 mm und einer durchgängigen Lichtstärke
von 2,8; ferner Festbrennweiten von 85 mm, 135 mm und 200 mm mit
Lichtstärken von 2,8, 2,0, 1,8 oder sogar 1,4. In Einzelfällen
kann man sogar noch mit den „Standardobjektiven“ 50
mm und Lichtstärken von 1,7/1,8 oder besser noch 1,4 gelungene
Aufnahmen erzielen – hierbei sollte man allerdings schon „hautnah“
an die Musiker gelangen können. Je nach Lichtverhältnissen
sowie der Art des Konzertes kann man natürlich auch noch mit
lichtschwächeren Objektiven (z. B. in der Art eines 75 - 300
mm /F4 - 5,6) zu durchaus brauchbaren Ergebnissen gelangen. Zu diesen
Angaben sei angemerkt, dass es sich dabei jeweils um KB-äquivalente
Brennweiten handelt.
Neben einer ausreichenden Vorsorge gegen eigenes
Verwackeln (etwa durch ein "mobiles" Einbeinstativ) –
ist unter den ständig wechselnden gesamten Aufnahmeverhältnissen
besonders auf die gute Ausleuchtung als auch auf die Ruhepunkte
in der Bewegung der Musiker spontan einzugehen. Hilfreich gegen
eigenes Verwackeln (aber nur gegen dieses) kann auch ein Bildstabilisator
im Objektiv oder gar in der Kamera sein (bislang erstmalig nur in
der Konica Minolta Dynax 7D verfügbar). Diese Ausführungen
sollen keinesfalls das „Aus“ für Kameras der so
genannten Prosumer-Klasse bei solchen Aufnahmen bedeuten. Beispielhaft
seien die Konica Minolta Dimage A2, Sony DSC-F828 oder die Panasonic
Lumix DMC-FZ3, 10 und 20 erwähnt. Hierbei hat man es zumeist
mit hochlichtstarken Objektiven und großen Brennweitenbereichen
zu tun. Außerdem ist häufig auch ein Bildstabilisator
integriert, was grundsätzlich die Eignung für Konzertaufnahmen
bedeutet. Probleme sind hier zumeist nur die bei schlechten Lichtverhältnissen
teilweise doch relativ trägen Autofokussiereinrichtungen, die
(Sensorgrößen bedingte) recht große Schärfentiefe
sowie das Rauschen bei hohen ISO-Werten.
Konzertfotografie
Im Moment bezieht sich dieser Artikel auf Konzerte
im Sinne von "Rock/Pop" usw. Vom Photographischen her
also auf das Einfangen der vielen bunten Lichter und Effekte.
Beim Photographieren von Konzerten bestehen zwei
Probleme:
* relativ wenig Licht
* zu einem guten Teil Gegenlicht
Es gibt immer wieder heftige Diskussionen darüber,
ob man Konzert-Photos mit Blitz macht oder nicht. In vielen Fällen
ist es auch vom Veranstalter verboten.
Die Vorgehensweise mit Blitz ist aber auch in vielen
anderen Fällen mit ähnlichen Beleuchtungssituationen interessant:
* Disco
* Kneipen
* Theater und sonstige Show-Veranstaltungen mit effektvoller Beleuchtung
* usw.
Mischen von Beleuchtung
und Blitz
Ohne Vorwissen ist wohl der erste Versuch, Bilder mit Blitz aufzunehmen.
Vorausgesetzt man ist in Blitzreichweite erhält man damit von
den Musikern ausreichend scharfe, richtig belichtete Photos. Wenn
man sich auf die automatischen Kameraeinstellungen verlassen hat
stehen die Musiker nun entweder im Dunkeln, oder man hat die Bühne
mit dem Blitz vollständig ausgeleuchtet. Von dem bunten Licht
keine Spur. Nun folgt der zweite Versuch, ohne Blitz. Nun hat man
die Lichtstimmung eingefangen, aber das Bild ist oft verwackelt
und die Musiker sind durch das häufige Gegenlicht zu dunkel.
Eine mögliche Lösung ist die Mischung aus beiden Versuchen.
Die meisten Kameras schalten bei dem Einsatz eines Blitzes zur Blitzsynchronzeit.
Dies ist der entscheidende Fehler. Benötigt wird die sogenannte
Langzeit-Synchronisierung. Das bedeutet Belichtungszeiten länger
als die Blitzsynchronzeit. Dann bekommt man durch die lange Belichtungszeit
genug Bühnenlicht und durch den Blitz gut ausgeleuchtete Musiker.
Wie stellt man das
nun an der Kamera ein?
Das Ziel ist, die Kamera dazu zu bringen trotz Blitz die Belichtungseinstellung
(Zeit/Blende) zu benutzen, die sie auch ohne Blitz verwendet hätte.
Dazu versucht man als "Trockenübung" folgendes:
* bei schlechten Lichtverhältnissen mit Automatik-Funktion
ohne Blitz (z.B. Programm-Automatik "P") messen, die eingestellte
Blende/Zeit merken.
* nun Blitz aktivieren und eine Einstellung suchen, die zur gleichen
Blenden/Zeitkombination führt.
Bei Kompaktkameras könnte der Nacht-Modus
die richtige Wahl sein. Da wird meist Blitz mit "langen"
Belichtungszeiten für den Hintergrund kombiniert.
Idealerweise verwendet man für Konzert-Photos
hohe Empfindlichkeit in Kombination mit lichtstarken Objektiven.
Nach Möglichkeit kurze Brennweiten um Verwackeln zu verhindern.
Damit der Blitz etwas bewirkt muß man natürlich nah genug
am Geschehen sein. Nebel und Blitz vertragen sich nicht wenn der
Nebel vor den Musikern ist.
Eine leicht reduzierte Blitzleistung kann die Stimmung
weiter verbessern. Vorrausetzung hierfür ist aber, daß
die Belichtungszeiten verwackelungsfrei gehalten werden können.
Stativ hilft meistens nicht, das wackelt durch den Bass, und außerdem
halten die Musiker nicht still. Bildstabilisatoren helfen nur bei
langen Brennweiten, bei kurzen kommt man zwar zu sehr langen Belichtungszeiten,
die die Kamera ruhig hält, aber die Musiker zappeln genauso
wie bei der Stativ-Lösung.
Mit geringer Lichtstärke und Empfindlichkeit
lassen sich auch richtig belichtete Konzertphotos machen. Nur ergeben
sich dann lange Belichtungszeiten. Solange der Blitz ausreicht werden
die Musiker trotzdem scharf abgebildet, es können aber (vielleicht
auch gewünschte) Wischspuren entstehen.
Wenn alles nichts hilft, hilft warten. Und zwar
auf mehr Licht. Einfach mal den (internen) Belichtungsmesser beobachten,
und nur dann Photos machen, wenn die Belichtungszeiten sich in einem
vernünftigen Rahmen befinden. (Quelle: fotocommunity)
Schutz vor Bilderklau
Wasserzeichen sind von Geldscheinen bekannt. Hält
man einen gegen das Licht, sieht man ein sonst unsichtbares Bild,
das die Echtheit des Geldscheins bestätigt. Im Zeitalter des
Internets, wo Fotos weltweit in Online-Galerien gezeigt werden,
ist es nahe liegend, dass auch diese "kopiert" bzw. "gestohlen"
werden können und sie jemand anders als sein (geistiges) Eigentum
ausgibt. Ähnlich wie bei Geldscheinen gibt es auch digitale
(sichtbare und unsichtbare) Wasserzeichen und andere Schutzmechanismen.
(Quelle: Benjamin
Kirchheim)
Bild 1: bildschutz [Screenshot:
MediaNord]
Ein Fotograf ist glücklich über eine sehr gelungene Aufnahme
und zeigt sie stolz in einer Online-Bildergalerie. Einige Tage später
findet er dasselbe Bild in einer anderen Galerie von einem anderen
Fotografen, der behauptet, das Bild selbst gemacht zu haben. Die
Bilder sind identisch. Wem gehört es nun? Schlimmer wird es,
wenn jemand ein solches gestohlenes Bild verkauft, und dadurch mit
fremdem Eigentum nicht nur Anerkennung, sondern auch Geld verdient.
Vor solchem Vorgehen kann man sich allerdings (in gewissem Rahmen)
schützen.
Der einfachste Bildschutz ist eine niedrige Bildqualität.
Ist die Auflösung zu gering und die Komprimierung zu hoch,
wird niemand ein Bild klauen und verkaufen, denn es eignet sich
nicht für den Druck oder eine Ausbelichtung. Hierbei sollte
man aber beachten, dass schon ein 1.024 x 768 Pixel großes
Bild für einen 10x15-Abzug reicht – wenn auch nicht in
TOP-Qualität. Man sollte Bilder also besser in Größen
ausstellen, die höchstens "Briefmarkenqualität"
haben, also z. B. in 640 x 480 Pixel. Solche Bilder sind allenfalls
für Webseiten interessant.
Bild 1: Copyrightvermerk [Screenshot: MediaNord]
Will man jedoch auch die beeindruckende Qualität
seiner Bilder demonstrieren, dann möchte man es nicht so stark
verkleinern. Man muss also andere Wege gehen. Hierzu gehören
vor allem Copyright-Vermerke oder Logos direkt auf dem Bild; meistens
werden diese am Bildrand platziert. Wer ein solches Bild stehlen
möchte, muss sich schon etwas mit EBV befassen und das Copyright
wegschneiden. Der beste Schutz ist daher also ein Copyrightvermerkt
quer über das Bild – aber das stört den normalen
Betrachter mit ziemlicher Sicherheit. Hier gilt es, den besten Kompromiss
aus Schriftgröße und Transparenz zu finden, damit der
Schutz zwar wirksam, aber nicht störend wirkt.
Eine weitere Möglichkeit sind unsichtbare
Copyright-Vermerke im Bild. In den EXIF-Daten ist es möglich,
ein Copyright zu platzieren – dieses lässt sich aber
einfach entfernen. Wirklich wirkungsvoll sind Daten, die in das
Bild codiert werden und auch von einer Bildbearbeitung nicht so
einfach beseitigt werden können. Die entsprechenden Daten können
nur von den dafür bestimmten Programmen ausgelesen werden.
Das Ganze geht so weit, dass es gegen entsprechende Bezahlung Suchroboter
im Internet gibt, die gezielt nach gestohlenen Bildern suchen, so
etwas kann sich aber allenfalls ein Profi leisten.
Von den vielen Möglichkeiten muss sich der
Anwender schlussendlich eine Kombination aussuchen, die ihm am praktikabelsten
erscheint – z. B. sichtbarer Copyright-Vermerk und nicht zu
große Bildgröße. Man sollte es in jedem Fall vermeiden,
die Originalbilder in voller Auflösung aus der Kamera ins Internet
zu stellen – es sei denn, einem ist die Verwendung eigener
Bilder durch Fremde gleichgültig.
Zum Bildschutz gibt es Programme, die sich darauf
spezialisiert haben. Natürlich ist es mit Kenntnissen in gängigen
EBV-Programmen, wie z. B. Photoshop, auch möglich, Copyrightvermerke
ins Bild zu schreiben. Ein kostenloses Schutztool ist z. B. "Bildschutz"
(siehe weiterführende Links). Das Programm ist für private
Zwecke frei verfügbar, und mit seiner Hilfe kann man kinderleicht
Copyrightvermerke und Ähnliches in Bildern platzieren.
Digitaler Kopierschutz
und Wasserzeichen für digitale Fotos, Bilder
Kopierschutz und Wasserzeichen schnell und einfach erstellen
Bildschutz Pro wurde konzipiert, um digitale Bilder
schnell und einfach mit digitalen sichtbaren Wasserzeichen und/oder
einem unsichtbaren Copyright-Vermerk zu versehen.
fotos, iptc, exif, digital, digitaler kopierschutz,
konvertierung, Grafik, Grafiken, Bild, Wasserzeichen, Foto, Software,
Freeware, schützen, schutz, copyright, Thumbnail, bildbearbeitung,
BMP,TIFF,TIF, GIF, PNG, JPG, JPEG, Freeware, jpg, jpegNur wenige
Mausklicks genügen, damit Bildschutz Pro ganze Verzeichnisse,
auch mit tausenden von Bildern verarbeitet und Ihre Fotos mit Ihrem
digitalen Stempel, einem Wasserzeichen als Kopierschutz oder auch
für Marketingzwecke versieht.
Bildschutz fügt in Bild, Grafik (TIF, GIF,
JPG, BMP etc.) und Foto Ihr Copyright (Kopierschutz) oder eine beliebige
Werbung als Wasserzeichen ein. Auch ein beliebiger Text läßt
sich als digitales Wasserzeichen verwenden oder eine Grafik (ebenfalls
TIFF, GIF, JPG, BMP, WMF z.B. Logos) die Sie als Wasserzeichen in
zu schützende Bilder einblenden können.
Ihr Copyright kann sichtbar und unsichtbarer als Kopierschutz in
JPEG-Dateien geschrieben werden. Selbstverständlich ist Bildschutz
auch IPTC- und EXIF-kompatibel. Mit Bildschutz schützen Sie
Ihre Bilder einfach, schnell und und effizient, probieren Sie es
einfach aus, mit der kostenlosen Freeware
Bildschutz ist Kopierschutz und Grafikkonverter,
eine unentbehrliche Software für Fotografen, Grafikdesigner,
und alle, die Fotos oder Grafiken digital weitergeben oder ins Web
stellen und veröffentlichen und vor fremden Zugriff schützen
oder als Werbeträger nutzen wollen.
Die wichtigsten Eigenschaften von Bildschutz (digitales
Wasserzeichen als Kopierschutz) sind:
Verarbeitung aller gängigen Grafikformate
wie JPG, BMP, GIF, PNG, TIFF, WMF und EMF
mehrzeilige Text- oder Grafikeinblendungen in Einzelbilder
automatische Thumbnailerstellung (frei skalierbar & Stapelverarbeitung)
automatische Erstellung von Wasserzeichen (Text/Grafik) in eine
Gruppe von Bildern
freie Definition der Einstellungen für Text-Wasserzeichen und
Grafik-Wasserzeichen
Gemeinsame Verwendung von Text- oder Grafikwasserzeichen
manuelle oder automatische Konvertierung in andere Grafikformate
(Stapelverarbeitung)
geeignet zur reinen Konvertierung aller gängigen Grafikformate
von/nach
JPG, BMP, GIF, PNG, TIFF, WMF und EMF nutzbar
Wasserzeichen können aus beliebigem Text oder
Grafik wie beispielsweise Logos bestehen, die wichtigsten Möglichkeiten
sind:
Freie Definition der Texte, der Zeichengröße,
der Zeichenfarbe und der Schriftart.
Freie Positionierung des Wasserzeichens an sieben vordefinierten
Stellen und beliebig einstellbarer Seitenrand.
Stufenlos einstellbare Transparenz der Text- wie auch der Grafikwasserzeichen.
Alle Einstellungen lassen sich speichern und wieder
laden. Schneller und viel einfacher als mit jedem Grafikprogramm
lassen sich mit Bildschutz Ihre Werke mit einem Kopierschutz versehen
und Wasserzeichen in Ihre Bilder und Grafiken einfügen
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Fototipp - Schnellzugriff:
Hier finden Sie in kompakter Form die Links zu allen
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nach Rubriken und dem Erscheinungsdatum sortiert.
Da ein Tipp in unterschiedliche Rubriken "passen"
kann, ist es möglich, daß einige Tipps mehrmals in dieser
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